Medizinische Abfälle
Unter medizinischen Abfällen versteht man alle Abfälle aus der unmittelbaren Krankenversorgung, die in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder auch in Tierarztpraxen anfallen.
Dazu zählen beispielsweise spitze oder scharfe Gegenstände und mit Blut, Sekreten oder Exkreten behaftete Abfälle wie z. B. Wundverbände, Gipsverbände, Einwegwäsche, Stuhlwindeln, Einwegartikel u. v. m.
Medizinische Abfälle dürfen nicht über den Restabfall und andere haushaltsnahe Abfallbehälter entsorgt werden.
Aus Gründen des Arbeitsschutzes sind diese Abfälle ohne jegliche außerbetriebliche Vorbehandlung (Sortierung, Siebung, Zerkleinerung, usw.) nur einer dafür zugelassenen thermischen Behandlung zuzuführen.
ACHTUNG
Medizinische Abfälle aus humanmedizinischen oder tierärztlichen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen, Tierärzte usw.) sind von der kommunalen Abfallentsorgung durch den Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland ausgeschlossen.
Die Entsorgung von medizinischen Abfällen hat ordnungsgemäß über ein privates Entsorgungsunternehmen zu erfolgen.
Eine Auswahl von entsprechenden Entsorgungsunternehmen finden Sie nachfolgend:
Abfälle wie Kanülen, Skalpelle und Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- oder Stichverletzungen müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt, fest verschlossen, sicher vor unbefugtem Zugriff gelagert, transportiert und entsorgt werden.