Gewerbliche Schadstoffe
Bei Schadstoffen handelt es sich um gefährliche Abfälle, die besonders gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe enthalten.
Sie müssen unbedingt fachgerecht entsorgt werden und gehören daher auf keinen Fall in den Restabfall oder in die Kanalisation.
Zu Schadstoffen gehören u. a. Altfarben und -lacke (sofern sie nicht bereits ausgehärtet sind), Batterien und Akkus, Düngemittelreste, Holzschutz-, Insektenschutz- und Lösungsmittel, Chemikalien sowie Klebstoffe.
Verschiedene Gefahrensymbole auf den Verpackungen weisen auf die Gefährlichkeit hin.
Wie sind Schadstoffe aus gewerblicher Herkunft zu entsorgen?
Gewerbe-, Industrie-, Land- und Forstwirtschaftsbetriebe sowie öffentliche und private Einrichtungen aus dem Landkreis Märkisch-Oderland, bei denen pro Jahr nicht mehr als 2.000 kg gefährlicher Abfälle anfallen, können diese der Schadstoffsammlung des Entsorgungsbetriebs überlassen. Diese ist kostenpflichtig. Grundsätzlich bestehen zwei Varianten:
- Bringsystem: Die gefährlichen Abfälle können nach vorheriger Anmeldung zu einem bestimmten Sammeltermin im Jahr zum feststehenden Sammelpunkt gebracht werden.
- Holsystem: Nach vorheriger Anmeldung werden die gefährlichen Abfälle durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen direkt vom Betrieb abgeholt. Dafür wird – zusätzlich zu den Entsorgungskosten – eine Anfahrtpauschale von 20 Euro erhoben.
Die gefährlichen Abfälle werden bei der Übergabe einschließlich Verpackung verwogen, deklariert, gekennzeichnet und sortiert. Als Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erhält der Abfallerzeuger einen Liefer- /Wägeschein, auf dessen Grundlage der Gebührenbescheid erstellt wird.
Gewerbebetriebe, bei denen regelmäßig größere Mengen von Schadstoffen anfallen, nutzen bitte private Entsorger, die für die Entsorgung von Schadstoffen zertifiziert sind.
Was ist bei der Entsorgung von Schadstoffen zu beachten?
Die gefährlichen Abfälle müssen nach Abfallarten sortiert am Entsorgungstag für den Entsorger zugänglich bereitgestellt werden. Aus Sicherheitsgründen sind die gefährlichen Abfälle nach Möglichkeit in den Originalverpackungen und verschlossen zu übergeben. Eine Vermischung unterschiedlicher Abfallarten ist nicht zulässig!