Gewerbeabfälle stammen aus Industrie, Gewerbe, privaten oder öffentlichen Einrichtungen und sind privaten Haushaltsabfällen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich.
Gewerbeabfälle sind von besonderer Bedeutung, da sie in Deutschland in großer Menge anfallen und viele Wertstoffe enthalten.
Nach den Bauabfällen stellen die Abfälle aus Produktion und Gewerbe mit rund 50 Millionen Tonnen die bedeutendste Abfallgruppe in Deutschland dar.
In der Gewerbeabfallverordnung ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle getrennt in den Fraktionen Bioabfall/Speisereste, Papier, Glas, Leichtverpackungen, Metalle, Holz, Textilien und Restabfall halten müssen.
Alle übrigen Abfälle sind als Abfallgemisch über die Restmülltonne zu entsorgen.
Dieser Restmüll ist dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,
dem Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO), zu überlassen.
ACHTUNG
Das Behältervolumen für Restmüll muss groß genug sein, um alle anfallenden Abfälle aufnehmen zu können.
Es muss mindestens ein Abfallbehälter für Restmüll mit einem Fassungsvolumen von 120 Litern vorgehalten werden.
Das Anmeldeformular zur Abfallentsorgung für Gewerbegrundstücke und eine Gebührenübersicht finden Sie auf der Seite des Landkreises Märkisch-Oderland.
Eine solche Getrennthaltung ist die Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung der Abfälle. Die getrennte Sammlung der Abfälle sowie deren Entsorgungsweg ist zu dokumentieren. Dabei ist die Gewerbeabfallverordnung zu beachten.
Informationen zu häufig nachgefragten Themen wie der Straßenbau- und Standplatzplanung sowie den gewerblichen Antragsverfahren.
Hinweise zur eingesetzten Entsorgungstechnik
Maße der Abfallbehälter und Planungshinweise
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Bereits bevor Produkte zu Abfall werden, wird bereits viel Energie in die Herstellung, Verteilung und den Verkauf investiert. Folglich müssen wir Abfälle vorrangig zunächst vermeiden oder zumindest gut trennen, damit eine stoffliche Verwertung erfolgen kann.
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