Verpackungen gehören zum täglichen Leben. Ob es nun Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium oder Weißblech sind: Sie dienen der sicheren Lieferung von Produkten oder dem Schutz von Waren. Durch einen bewussten Einkauf und das Benutzen von Mehrwegbehältnissen lassen sich zwar an einigen Stellen Verpackungen vermeiden, ganz darauf verzichten können wir hingegen nicht. Umso wichtiger ist es, die Leichtverpackungen getrennt vom Hausmüll zu sammeln und so eine Wiederverwendung zu ermöglichen.
Die dualen Systeme Deutschland organisieren bundesweit die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen für Industrie und Handel. Sie sind dafür verantwortlich, dass die vom Gesetzgeber nach Verpackungsgesetz vorgeschriebenen Verwertungsquoten erreicht werden.
Aktuell gibt es in Deutschland zehn privatwirtschaftlich organisierte duale Systeme. Sie finanzieren sich über Lizenzentgelte.
Alu-, Blech, und Kunststoffdeckel
Butterfolie
Einkaufstüten sowie Obst- und Gemüsebeutel aus Kunststoff
Eisverpackungen
Füllmaterial von Versandverpackungen aus Kunststoff, z. B. Luftpolsterfolie oder Schaumstoff
Joghurtbecher
Konservendosen
Kronkorken
Kunststoffschalen und Folien für Lebensmittel
Menüschalen von Fertiggerichten
Milch- und Getränkekartons
Nudeltüten
Putz- und Reinigungsmittelflaschen
Quetsch- oder Nachfüllbeutel für Waschmittel oder Seife
Senftuben
Shampooflaschen
Suppen- oder Saucentüten
Tierfutterdosen und -schalen
Altkleider
Batterien und Akkus
CD und Disketten
Druckerpatronen
Einwegrasierer
Elektrogeräte
Essensreste
Faltschachteln
Feuerzeuge
Filme, DVD und Videokassetten
Glüh- und Energiesparlampen
Hygieneartikel
Keramikprodukte und Porzellan
Kinderspielzeug (auch nicht solches aus Plastik)
Klarsichtshüllen
Kugelschreiber
Papier und Pappe
Papiertaschentücher
Pflaster und Verbandsmaterial
Rest- und Bioabfälle
Styroporreste von Dämmplatten
Tapetenreste
Windeln
Zahnbürsten
Alle Hersteller und Händler sowie Im- und Exporteure, die in Deutschland verpackte Waren auf den Markt bringen, müssen sich bei einem dualen System beteiligen. Sie bezahlen für die Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen sogenannte Beteiligungsentgelte (auch Lizenzentgelte genannt) an das duale System. Diese Entgelte werden grundsätzlich im Produktpreis einkalkuliert. Der Endverbraucher bezahlt also beim Kauf der verpackten Ware auch die Entsorgungs- und Verwertungsleistung der Verpackung mit. Die Höhe richtet sich verursachergerecht nach dem Gewicht und dem Material der Verpackung. Somit ist die Sammlung und Verwertung der in der gelben Tonne gesammelten Verpackungen bereits vom Verbraucher über den Kauf von verpackten Waren bezahlt worden.
NEIN! Eine Reinigung ist nicht notwendig. Allerdings sollten anhaftende Reste entfernt werden. Auch Shampoo- oder Reinigungsmittelflaschen müssen vollständig geleert sein, bevor sie in den gelben Sack/die gelbe Tonne wandern.
NEIN! Im schlimmsten Fall können die Sortieranlagen dadurch geeignetes Material für den Recyclingprozess „übersehen“. Nur richtig sortierte Kunststoffe können zu Granulat oder Mahlgut aufbereitet werden.
Die Leichtverpackungen werden eingesammelt und zu Sortieranlagen gebracht. Dort werden sie für die weitere Verwertung in verschiedene Gruppen, sogenannte Wertstoffraktionen, aufgeteilt. Blechdosen, Aluminium, Getränkekartons und einige Kunststoffarten werden stofflich verwertet, das heißt, die Verpackungen werden chemisch zerlegt und als Rohstoffersatz zur Herstellung neuer Produkte genutzt. Andere Verpackungsabfälle werden energetisch verwertet, das bedeutet, sie tragen in einer Müllverbrennungsanlage oder einem Kraftwerk zur Energiegewinnung bei.
JA! Unterschiedliche Verpackungsbestandteile sollten voneinander getrennt entsorgt werden, z. B. Verpackungen und ihre Deckel. So kann die Sortiermaschine auch beide Materialien getrennt erkennen.